Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung zu den verkaufsoffenen Sonntagen geändert.
Die Satzung sieht vor, dass die verkaufsoffenen Sonntage üblicherweise am 3. Sonntag im März, am 3. Sonntag im Mai und am 1. Sonntag im November stattfinden. Durch die Satz-ungsänderung kann künftig auf einen beliebigen Sonntag ausgewichen werden, wenn zum Beispiel der verkaufsoffene Sonntag auf einen Feiertag fällt. Es handelte sich um eine reine Formalie, die einstimmig beschlossen wurde.