Annodazumal war Gabholz aus dem Gemeindewald eine wichtige Sozial leistung für die Oberharmersbacher. Drei Bürger profitieren heute noch davon.
„Von undenklichen Zeiten her“ hatten die Oberharmersbacher Bürger Anspruch auf eine festgelegte Menge Bau- und Nutzholz aus dem damaligen Allmendwald und späteren Gemeindeforst. Nach zahlreichen Änderungen bei der Anzahl der berechtigten Nutzbürger und der Menge und Art des zugeteilten Holzes führte schließlich1966 eine gesetzliche Regelung zur Schließung der Genussbürger-Liste.
7,05 Euro – pro Jahr!
Arthur Berger, Jahrgang 1930, zählt zu den drei noch verbliebenen Bürgern, die von jener Jahrhunderte alten Regelung profitieren. „Ich war der letzte, der sich in die Liste eintragen konnte“, erinnert sich der rüstige Rentner. Das ehemalige Gemeinderatsmitglied und Ehrenchorleiter des Männergesangvereins „Frohsinn“ macht sich nichts mehr aus dem aktuellen Betrag von 7,67 Euro, von dem nach Abzug der „Bürgergenuss auflage“ (eine Art „Verwaltungsgebühr“) noch 7,05 Euro ausbezahlt werden. „Ich wollte schon mehrfach darauf verzichten, aber das geht nicht“, kritisiert er die Bürokratie. So hat er den Betrag jeweils gespendet.
Hartnäckige Verhandlungen
Bei einer durchschnittlichen Abgabe, daher auch die Bezeichnung „Gabholz“, von ehemals rund 15 Ster Holz wurden jährlich aus dem etwa 1.000 Hektar großen Allmendwald mehrere Tausend Ster an ungefähr 300 Bürger verteilt. Beim Übergang des Reichstals Harmersbach an das Großherzogtum Baden beanspruchte die neue Herrschaft den damaligen Allmendwald.
Die Gemeinde und deren Bevölkerung sei sehr arm, so lamentierte die damalige Gemeindeverwaltung und deswegen sei das Gabholz nach wie vor höchst notwendig. Nicht zuletzt in eigenem Interesse stieg die Gemeinde mit Hartnäckigkeit in die Verhandlungen über die Zukunft des Waldes ein und einigte sich mit der Großherzoglichen Regierung, den ehemaligen Allmendwald abzulösen. Den auf rund 100.000 Gulden taxierten Allmendwald (Fläche und Holzvorrat) handelte die Gemeinde Oberharmersbach 1832 in mehreren Runden auf 4.500 Gulden herunter. Zehn Jahre später war diese Schuld getilgt.
Nachrücken, wenn einer geht
Jetzt wurde festgelegt, wer als Genussbürger gilt (mindestens 25 Jahre alt mit eigenem Haushalt oder Gewerbe) und welche Holzmasse ihm zusteht: vier Klafter (ein Klafter = vier Ster), davon drei Klafter gemischtes Scheiterholz „auf dem Stock“, einen halben Klafter buchenes Brennholz (Lichtspäne) und einen halben Klafter Abfallholz (Reisig, Späne etc.). 1862 wurde die Zahl der Genussbürger auf 396 festgelegt. Bei Tod oder Wegzug durfte ein weiterer nachrücken.
Geld statt Holz
Mehrmals monierte die Regierung in Karlsruhe das Oberharmersbacher Verfahren, nicht zuletzt, weil die „Vergabe auf dem Stock“ (Stammholz) dazu geführt hatte, dass Besitzer mit eigenem Wald ihren Brennholzbedarf selbst bestritten und dieses Holz verkauften. Nach mehreren Prozessen ging man ab 1901 dazu über, den Bürgernutzen bar auszubezahlen. Als Grundlage diente der 1893 ermittelte Betrag von 60,45 Mark (Reinerlös für ein Ster: 4,03 Mark).
Nach Kriegen und Inflationen wurden 1949 30 DM festgesetzt. Zehn Jahre später erreichte der Bürgernutzen mit 150 Mark jährlich seinen Höchststand. Dann ließen steigende Kosten für die Holzaufbereitung diesen Betrag ständig schrumpfen.
Immer weniger ausbezahlt
„Als ich meinen ersten Bürgernutzen erhielt, waren es immerhin noch 60 Mark“ erzählt Arthur Berger. Es habe in den Räumen der Gemeindekasse immer ein reges Treiben geherrscht, weil die Genussbürger ihren Betrag in bar abgeholt hätten. „Doch schon zwei Jahre später waren es nur noch 15 Mark“ rechnete er vor. Da sei bei manchem nicht mehr viel zu Hause angekommen, weil die Verlockung in den zahlreichen Gaststätten der Ortsmitte zu groß gewesen sei…
Da die Genussbürger nicht nur weniger – 1990 zählte man noch 136 – sondern auch älter wurden, wird das „Gabholzgeld“ schon seit etlichen Jahren überwiesen. Von dem zuletzt gültigen Betrag von 28,75 Mark wurde die Bürgergenussauflage von 13,75 Mark einbehalten. Die Umrechnung in Euro ergab den „schrägen“ Auszahlungsbetrag von 7,67 Euro.
Alljährlich muss der Gemeinderat über die Anweisung neu entscheiden. Anfang Dezember wird der Betrag dann überwiesen. Drei Überweisungen sind heuer noch fällig. Der Bürgernutzen ist ein Auslaufmodell.