Am Montagabend kam der Unterharmersbacher Ortschaftsrat zu seiner 1. Sitzung im neuen Jahr zusammen. Ortsvorsteher Ludwig Schütze stellte eine lange Liste von Investitionen für 2023 vor. »Das ist auch ein Erfolg von euch allen, dass diese Gelder nach Unterharmersbach fließen«, lobte er die Mitglieder des Gremiums für ihre Arbeit.
Der Haushalt der Stadt Zell ist verabschiedet worden und damit sind die Gelder für die Maßnahmen freigegeben. Der größte Betrag von 700.000 Euro steht für den Breitbandausbau in den Außenbereichen zur Verfügung. Für die Sicherung von drei Bahnübergängen sind 467.000 Euro eingeplant.
Die Sanierung von Straßen (u.a. Mühlweg) wird 371.000 Euro kosten. Brückensanierungen (u.a. »Geisdich-Steg«) stehen mit 110.00 Euro im Haushaltsplan.
Neues Dach für die Feuerwehr
Auf die Dachsanierung des Feuerwehrhauses hat die Feuerwehr lange gewartet. Für 75.000 Euro soll das Dach »hoffentlich neu isoliert und gedeckt werden«, erklärte Ortsvorsteher Schütze und erwartet eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahme. Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Unterharmersbach kosten 70.000 Euro.
Für die Schaffung von Löschwasserentnahmestellen gibt es Investitionszuschüsse von 61.500 Euro. Die Planungskosten des Radwegs zwischen Birach und Klosterstraße betragen 62.000 Euro. Nach der Planung kann der Antrag auf Förderung gestellt werden.
Grundsatzplanung des Kindergartens
Für die Grundsatzplanung des Kindergartens stehen 40.000 Euro bereit. »Das ist ein wichtiges Signal für die Erzieherinnen und die Eltern«, betonte Schütze. Für den Schluss an den Abwasserkanal im Knopfholz sind 25.200 Euro eingeplant.
Bauvoranfrage für vier Einfamilienhäuser
Der Ortsverwaltung und dem Bauamt Zell liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung von vier Einfamilienhäusern auf den Grundstücken Flurstück Nr. 687 und 687/4 vor (neben dem Penny-Markt). Die Realisierung des Bauvorhabens ist nur möglich, wenn vom Gemeinderat die Zustimmung zur Erweiterung des Außenbereichs gegeben wird. Gleichzeitig muss der Zugang für das »gefangene Grundstück 688« (ein Grundstück ohne Zugang / Zufahrt) geregelt werden.
Der Zugang über den bereits vorhandenen Weg Nr. 687/103 und einer eventuellen Verlängerung des Weges wurde lange und kontrovers diskutiert. Als Ergebnis wird ein Überfahrtsrecht im Beschluss formuliert, das als Bedingung für die Zustimmung zur Bauvoranfrage gilt. Damit soll die Erreichbarkeit des Grundstücks 688 – das landwirtschaftlich genutzt wird – gewährleistet sein.
Der Ortschaftsrat hat einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, von seiner Planungshoheit Gebrauch zu machen und eine Änderung der bestehenden Abrundungssatzung (d.h. eine Erweiterung des Außenbereichs, damit die Einfamilienhäuser im Innenbereich liegen und Baurecht dort entstehen kann) unter folgenden Bedingungen zu genehmigen: Ein Überfahrtsrecht zu Flurstück-Nr. 688 über die auf Flurstück-Nr. 687 geplante Erschließungsstraße zu sichern. Mit dem Hauptkörpern der Gebäude soll ein Abstand von 4.50 m zur Straße und zu den Nachbargebäuden eingehalten werden. Ein mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmte Hochwasserretensionsfläche ist anzugeben.
Bürgerfrageviertelstunde
Josef Hug fragte, wie die Stadt feststellen kann, ob Hundebesitzer Hundesteuer zahlen. Ludwig Schütze antwortete, dass die Hunde eine Marke tragen müssen. Ist dies nicht der Fall, kann man die Angelegenheit der Stadt melden. Außerdem fragte Josef Hug nach dem baulichen
Zustand des Musikpavillons im Kurpark. Ortsvorsteher Ludwig Schütze informierte, dass der Betriebshof den Pavillon von innen gestrichen hat. Aber das Dach sei nicht mehr dicht und die Statik müsse geprüft werden, erklärte Schütze.
Baulager Hinterhambach
Zu dem Baulager des Betriebshofs in Hinterhambach Richtung Mühlstein gab es in der Vergangenheit wiederholt Beschwerden. Ludwig Schütze informierte, dass dieses Lager nach und nach abgebaut wird. »Ich werde mit dem neuen Betriebsleiter darüber sprechen«, versicherte er dem Gremium.